Born To Be Free

Zufrieden arbeiten, leben und Geld verdienen im Ausland

Steuerfrei in Deutschland: Was Sie unbedingt dazu wissen müssen

29. September 2016

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Selten hat ein Thema in »Leben im Ausland« so viel Interesse und Aufregung ausgelöst, wie der Bericht in der September-Ausgabe, wie Sie mit einer speziellen Firmen-Kombination auf Ihre Unternehmensgewinne in Deutschland künftig keine Steuern mehr zahlen – und nichtmal mehr Erklärungen abgeben müssen.

In anderen Hochsteuerländern soll es übrigens genauso machbar sein, liebe Leser aus Österreich!

Viele Leser hatten Zweifel. Kann das
wirklich funktionieren?

Ich weiss es nicht. Jedenfalls nicht aus Erfahrung. Ich hab es nicht selbst ausprobiert. Muss ich auch nicht, dann ich lebe zum Glück seit vielen Jahren nicht mehr in Deutschland.

Und ehrlich gesagt: unter diversen legalen Wegen, wie Sie mit Ihrer Arbeit keinen Finanzminister zu bereichern, ziehe ich allemal ein Leben im Ausland vor. Denn das bietet obendrein noch viele andere Vorteile – und die Steuerfreiheit kommt bei der richtigen Planung im Ausland als Zugabe obendrauf.

Aber nicht jeder kann kurzfristig seinen Wohnsitz in Deutschland abbrechen. Nicht nur wegen persönlicher Bindungen. Mancher hat ein ein gutgehendes Geschäft in Deutschland, das er nicht gerne aufgeben oder verkaufen will, und das er auch nicht mitnehmen kann.

Für die meisten von ihnen kann die genannte
Steuerfrei-Lösung funktionieren…

versichert mir der Mann, der diese selbst mit Erfolg anwendet und auch bereits für andere Unternehmern eingerichtet hat (Ausnahme: Ladengeschäfte, Gastronomie, Ladenlokale … für die es bei entsprechendem Umsatz wieder andere Lösungen gibt).

Natürlich war ich selbst auch sehr skeptisch…

… aber alle meine Fragen konnte der Mann beantworten, alle Zweifel ausräumen und alle Einwände überzeugend widerlegen. Sonst hätte ich ja gar nicht darüber berichtet!

Auf einen Punkt muss ich allerdings nochmal genauer
eingehen, zeigen mit mehrere Leser-Zuschriften:

»Fragen Sie Ihren Steuerberater, das tun Sie ja sowieso«, hatte ich geschrieben. Warum? Genau deswegen: Weil Sie es ja sowieso tun. Die meisten Unternehmer ziehen bei Steuerthemen den Mann zu Rate, den sie für den Mann Ihres Vertrauens halten. Leider war mein Rat nicht ganz korrekt…

Nach dem Gesetz ist es inzwischen nämlich leider so, dass der von Ihnen bezahlte Steuerberater (oder auch Anwalt) nur noch bedingt der Mann Ihres Vertrauens ist, erinnerten mich skeptische Leser.

Im Schurkenstaat Deutschland zwingt der Gesetzgeber inzwischen Steuerberater, Anwälte und andere »Menschen Ihres Vertrauens«, als Spitzel für die Regierung tätig zu werden. Nachzulesen im Geldwäsche-Gesetz:

–– Zu Spitzeldiensten verpflichtet sind Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und Vermittler, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Treuhänder, Immobilienmakler, Glücksspiel-Veranstalter sowie Personen, die gewerblich mit Gütern handeln – also unter anderem Juweliere und Verkäufer teurer Autos.
(§ 2, Absatz 1).

–– Die Spitzel haben »jeden Sachverhalt, der als zweifelhaft oder ungewöhnlich anzusehen ist, zu untersuchen, um das Risiko der Geschäftsbeziehung oder Transaktionen überwachen, einschätzen und (…) das Vorliegen einer Meldepflicht (Anmerkung: an das Bundeskriminalamt, Zentralstelle für Verdachtsmeldungen) prüfen zu können.
(§ 6, Absatz 3).

–– Anwälte, Steuerberater etc. sind zwar nicht zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Sachverhalt im Rahmen ihrer Rechtsberatung erhalten haben. Aber: Die Meldepflicht bleibt bestehen, wenn der Berater weiss, dass der Mandant die Rechtsberatung für den Zweck der Geldwäsche (…) in Anspruch genommen hat oder nimmt.
(§ 11, Absatz 3).

–– Und ganz wichtig: Ein Spitzel darf den Mandanten nicht von einer beabsichtigten oder erstatteten Meldung oder von einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Kenntnis setzen.
(§ 11, Absatz 1).

Soweit die Rechtslage in Kurzfassung. Wenn Sie es genau wissen wollen: Lesen Sie es selbst nach im Geldwäsche-Gesetz unter
https://dejure.org/gesetze/GwG

Hinweis: Ich habe oben den Gesetzestext nicht wörtlich übernommen, sondern teilweise in verständlicheres Deutsch übersetzt. Zum Beispiel nennt das Gesetz einen Spitzel nicht Spitzel, sondern »Verpflichteter«. Ich denke, Spitzel ist verständlicher.

Denken Sie immer an das Geldwäsche-Gesetz,
wenn Sie mit Ihrem Steuerberater reden…

… denn in der Praxis kann folgendes passieren, wenn Sie Ihren Berater fragen, was er von der Wirksamkeit des geschilderten Steuerspar-Konzepts hält:

–– Es gibt zum Glück noch eine Vielzahl ehrlicher Berater, die noch für ihre Mandanten da sind und die aktuelle Rechtslage ignorieren. Vielleicht rät der eine oder andere von ihnen in so einem Fall dem Mandanten, lieber erst gar nicht weiter zu reden, weil es besser für beide ist, wenn er als Berater von solchen Plänen nichts weiss.

–– Es gibt aber auch andere. So einem wird als schnell klar, dass er gerade einen Mandanten verliert. Zum Glück gibt es da dieses neue Meldegesetz, fällt ihm ein. Er macht Meldung. Seinen Mandanten warnt er nicht, dann das verbietet ja das Gesetz.

In den nächsten Tagen klingelt beim Mandanten die Steuerfahndung. Natürlich ruft dieser seinen Steuerberater zu Hilfe. Der hat ihn zwar die Fahnder auf den Hals gehetzt, aber das weiss der Mann natürlich nicht. Auch wenn am Ende nichts dabei heraus kommt … der Berater hat zum Abschied noch schnell fette Kasse gemacht.

Wie gesagt … auch solche Berater gibt es. Es werden immer mehr … denn der deutsche Rechtsstaat will es so…

Ein kritischer Steuerexperte warnt:

»Mit dem Geldwäschegesetz kann fast jeder schnell in Konflikt kommen, der einen Steuerberater hat und diesem vermutlich das Mandat entzieht. In dem Gesetz wurden Bestimmungen versteckt, die überhaupt nichts mit Geldwäsche zu tun haben. Da hat der Steuerberater überhaupt keine andere Wahl mehr, als seinen Mandanten anzuzeigen, wenn dieser in Verdacht gerät, einen unüblichen Weg zu gehen«.

»Auch wenn dieser Weg völlig legal ist, kann heute jeder immer mit dem Geldwäschegesetz in Konflikt kommen, ohne dass er das Geringste mit Geldwäsche zu tun hat«.

Dem ist nichts hinzu zu fügen.
Der richtige Rat lautet deshalb…

Überlegen Sie es sich gut, ob Sie Ihre Pläne wirklich mit Ihrem Steuerberater besprechen wollen! Tun Sie es auf keinen Fall, wenn Sie nicht 1000prozentig sicher sind, dass Ihr Berater auf Ihrer Seite steht – und damit bei der aktuellen Rechtslage sogar in Kauf nimmt, für Sie das Gesetz zu brechen…!!!

Alle Details, wie Sie steuerfrei legale Geschäfte in Deutschland machen – und wer Ihnen das alles so einrichtet, dass nichts nachkommt: in »Leben im Ausland« unter www.coin-sl.com/ausland

Alles Gute und viel Glück bei all Ihren
Plänen im In- und Ausland!

Norbert Bartl
Coin S.L.

PS:
Ausserdem lesen Sie in der aktuellen Ausgabe:

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Hier geht’s zur Ausgabe 104 von »Leben im Ausland« (und wenn Sie sich für ein Jahresabo entscheiden, auch zu allem bisher erschienenen Ausgaben im Memberbereich):  www.coin-sl.com/ausland

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