Post aus Mallorca

Immobilien und mehr auf der Lieblingsinsel der Deutschen

Spanien im Visier deutscher Steuerfahnder?

10. Mai 2001

*****************************

Post aus Mallorca

SPANIEN IM VISIER DER STEUERFAHNDUNG?
LASSEN SIE SICH NICHT
VON PRESSE-ENTEN VERUNSICHERN!

*****************************
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Deutsche Medien, Tageszeitungen ebenso wie Fachblätter, machen sich einen Spass daraus, ihre Leser zu verunsichern. Anders ist nicht zu erklären, warum immer wieder sensationell aufgemachte Berichte auftauchen, die darauf hinauslaufen, dass es deutschen Immobilienbesitzern in Spanien steuerlich an den Kragen gehe. Negative Highlights waren ein Bericht in der »Wirtschaftswoche« über angebliche Steuer-Razzien in Spanien sowie jetzt eine Titelgeschichte in »Capital« mit dem Titel »Steuerfalle Mallorca«.

Beide Artikel erwiesen sich als Presse-Enten. Aufgebaut auf pure Gerüchte. Effekthascherei und Panikmache, um Auflage zu verkaufen – was andere Medien (wie die »Frankfurter Allgemeine«) nicht hinderte, solche Geschichten zu übernehmen.

Aus den Finanzämtern sind natürlich keine Richtigstellungen zu erwarten. Herrn Eichel tun diese Blätter einen grossen Gefallen. Je mehr potentielle Hauskäufer in Spanien sie verunsichern, desto mehr Geld bleibt in Deutschland. Je unsicherer die Bürger, desto eher halten sie sich an die (Steuer)Gesetze.

Peinlich bis grotesk wurde die Sache, als mallorquinische Zeitungen das Thema aufgriffen. Das Nationalistenblatt »Diario de Mallorca« tat so, als sei die seit ewigen Zeiten gebräuchliche Praxis der Unterverbriefung (eine Immobilie nur zu einem Teil ihres Wertes notariell zu beurkunden und den Restbetrag bar zu zahlen) auf Mallorca bisher völlig unbekannt gewesen und erst von den Deutschen auf der Insel eingeführt worden. Bei soviel Heuchelei schüttelten selbst spanische Diario-Leser nur verständnislos mit dem Kopf.

Immerhin hat auch manche Zeitung das Thema richtiggestellt. Unter anderem der »Palma Kurier«, der mich bat, einen Artikel zu dem Thema zu schreiben. Diese Zeitung hat auf meinen Text noch eins draufgesetzt und als Schlagzeile geschrieben: »Ihr Schwarzgeld bleibt auf Mallorca sicher!«

Ganz so würde ich dies nun auch wieder nicht sagen. Zumindest nicht ohne ein grosses »Wenn …«:

Schwarzgeld bleibt auf Mallorca sicher, das mag sein. Aber nur, wenn die Beteiligten einige grundsätzliche Vorsichtsmassregeln beachten. Hier die häufigsten Fälle mit den entsprechenden Risiken:

Fall 1: Ein Deutscher kauft sein Spanien-Haus für 60 Mio. Peseten. 30 davon werden offiziell beurkundet. Die restlichen 30 Mio. hatte er in bar unter dem Kopfkissen. Er bringt die Scheine dem Käufer in der Hosentasche mit. Hier ist die Chance gleich Null, dass etwas herauskommt. Vorausgesetzt, der Verkäufer zahlt nicht die 30 Mio. auf ein Konto in Spanien oder Deutschland ein. Dann müsste er die Frage beantworten, wo dieses Geld herkommt.

Fall 2: Der Käufer hat die 30 Mio. Bargeld nicht im Safe, sondern als ordentlich versteuertes Geld am Konto. Er überweist 60 Mio. auf sein Ausländerkonto nach Spanien. Über die offiziellen 30 Mio. lässt er sich einen Bankscheck ausstellen. Die restlichen 30 Mio. hebt er in bar ab und nimmt sie mit zum Notar. Dies ist nachvollziehbar. Allerdings wurde hier gegen kein deutsches Gesetz verstossen. Bekommt der Käufer in Spanien eine Steuerprüfung, wird sein Haus auf 40 oder 50 Mio. geschätzt. Auf die Differenz muss er 7 Prozent Grunderwerbsteuer nachzahlen.

Fall 3: Der Verkäufer ist Deutscher mit Steuerpflicht in Deutschland. Der kann über den Käufer ins Visier der Fahnder geraten. Dieses Risiko kann er verringern, indem er sich genau informiert, wo sein Käufer den Barbetrag her nimmt, und wie er ihn nach Mallorca bringt.

Fall 4: Ein deutscher Käufer hat ein Konto in Luxemburg, Österreich oder der Schweiz. Von dort überweist er den Bargeld-Anteil auf sein Ausländerkonto in Spanien. Dies kann um ungünstigsten Fall den spanischen und auch den deutschen Fiskus auf die Spur eines geheimen Auslandskontos führen. Inhaber von Auslandskonten bringen den entsprechenden Betrag in bar mit – was bei grösseren Beträgen allerdings nicht ganz ohne Risiko ist. Besser: Der Käufer hat oder eröffnet ebenfalls ein Konto in einem Land mit Bankgeheimnis (also nicht in der EU oder den USA). Dorthin wird das Geld problemlos und diskret überwiesen.

Fall 5: Ein Deutscher kauft eine Parzelle, um selbst zu bauen. Beachtet er beim Kauf der Parzelle die oben genannten Regeln, droht kaum Gefahr. Das gleiche gilt, solange er sich von den Handwerkern die offiziellen Rechnungen aufhebt, die Differenz zu den echten Kosten immer bar zahlt und das Geld dafür in bar nach Mallorca mitbringt.

Fall 6: Bisher war immer von deutschen Käufern die Rede, die bei Unterverbriefung nicht gegen deutsches Gesetz verstossen. Anders sieht es bei einem deutschen Verkäufer aus, denn der muss seinen Gewinn aus dem Verkauf auch in Deutschland versteuern (in Spanien befreit ihn davon de facto die Zahlung einer 5-Prozent-Pauschale). Ein umsichtiger Verkäufer kümmert sich also darum, dass sein Käufer beim (Bar)-Geld-Transfer keinen Fehler macht.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Diese Ausführungen sind natürlich nicht als Tipps oder gar zur Nachahmung zu verstehen. Sie sollen nur aufzeigen, was in der Praxis alles beim Kauf einer Mallorca-Immobilie vorkommen kann.

Immer schön ehrlich bleiben
rät Ihnen Ihr

Manfred Krüger
krueger@coin-sl.com

Autor »Mallorca Immobilien Dossier«
Coin S.L.

No comments for Spanien im Visier deutscher Steuerfahnder?

Keine Kommentare bis jetzt.

Leider ist die Kommentarfunktion zur Zeit deaktiviert.